Rechtliches
Fassung vom 13. Oktober 2026
Anbieterin der unter der Marke „Vintage Foto Bulli“ angebotenen Leistungen ist die
ad.letics GmbH
Goltsteinstraße 28–30
50968 Köln
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 62449
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE260789338
Geschäftsführer: Guido Wolf, Kai Lucius und Johannes Irmer.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Bereitstellung und den Einsatz von Foto-Bullis sowie über damit verbundene Leistungen und Zusatzmodule, insbesondere Fotoausdrucke, digitale Bildbereitstellung, Online-Galerie, KI-Bildbearbeitung, Karaoke- und Gaming-Module.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Regelungen, die ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Eine ausschließlich für Unternehmer geltende Regelung findet gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
Maßgeblich für die Einordnung ist der überwiegende Zweck des konkreten Vertrags. Der Kunde hat bei der Anfrage zutreffend anzugeben, ob die Buchung überwiegend privat oder im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ad.letics ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Darstellungen auf der Website, Preisangaben, Konfigurationsergebnisse und Formularfunktionen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit dem Absenden eines Konfigurators oder Formulars übermittelt der Kunde eine unverbindliche Anfrage.
ad.letics kann dem Kunden anschließend ein individuelles Preis- und Leistungsdokument übersenden. Auch wenn dieses Dokument im Geschäftsverkehr als „Angebot“ bezeichnet wird, handelt es sich – sofern es nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist – um einen Buchungsvorschlag unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
Der Buchungsvorschlag kann grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen ab Versand angenommen werden, sofern darin keine andere Frist genannt wird. Er begründet jedoch keine exklusive Reservierung eines Fahrzeugs, Personals oder Termins. Eine Option oder Reservierung besteht nur, wenn ad.letics sie ausdrücklich in Textform bestätigt.
Die E-Mail des Kunden, mit der er den Buchungsvorschlag bestätigt, gilt als verbindlicher Buchungsauftrag. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ad.letics den Buchungsauftrag ausdrücklich in Textform bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Ist das gewünschte Fahrzeug, Modul oder Personal bei Eingang des Buchungsauftrags zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar, kann ad.letics den Buchungsauftrag ablehnen oder eine zumutbare Alternative anbieten. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
Änderungen oder Ergänzungen eines Buchungsvorschlags durch den Kunden gelten als neuer Buchungsauftrag und bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch ad.letics.
Schweigen gilt weder auf Seiten des Kunden noch auf Seiten von ad.letics als Annahme oder Bestätigung.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Preis- und Leistungsdokument und der Auftragsbestätigung.
Die vereinbarte Einsatzzeit ist die reine Nutzungs- beziehungsweise Betriebszeit des Foto-Bullis und der gebuchten Module. Anfahrt, Aufbau, Funktionstest und Abbau zählen nicht zur gebuchten Einsatzzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde hat ad.letics und den eingesetzten Personen grundsätzlich spätestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Einsatzbeginn Zugang zum Einsatzort zu ermöglichen. Ist aufgrund besonderer örtlicher oder technischer Verhältnisse eine längere Aufbauzeit erforderlich und wurde der Kunde hierauf hingewiesen, gilt die mitgeteilte Vorlaufzeit.
Eine vereinbarte Foto-Flatrate ermöglicht während der gebuchten Einsatzzeit grundsätzlich eine unbegrenzte Zahl von Aufnahmevorgängen. Sie enthält jedoch keine Garantie für eine bestimmte Mindestzahl an Fotos oder Ausdrucken. Die tatsächlich mögliche Zahl hängt insbesondere von Nutzungsverhalten, Gruppengröße, Motivwahl, Druckdauer, technischen Schutzmechanismen und der Einhaltung von Bedienhinweisen ab.
Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen bei Farbwiedergabe, Bildausschnitt, Druckformat oder Darstellung stellen keinen Mangel dar, soweit die vertraglich vorausgesetzte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
ad.letics darf zur Leistungserbringung eigene Beschäftigte und geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preisangaben als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzlich anfallende Anfahrts-, Park-, Maut-, Fähr-, Übernachtungs- oder vergleichbare Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie im Buchungsvorschlag, in der Auftragsbestätigung oder aufgrund einer nachträglich vom Kunden veranlassten Änderung ausgewiesen beziehungsweise vereinbart sind.
Die Anfahrtspauschale wird auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Veranstaltungsort und dem nächstgelegenen für den konkreten Auftrag verfügbaren ad.letics-Stellplatz sowie der im Buchungsvorschlag ausgewiesenen Berechnungsmethode ermittelt. Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Betrag.
Ändert der Kunde nach Vertragsschluss den Veranstaltungsort, die Zufahrtssituation, Einsatzzeiten oder sonstige für Anfahrt und Logistik relevante Umstände, darf ad.letics hierdurch verursachte Mehrkosten nach vorheriger Information des Kunden zusätzlich berechnen.
Ein auf der Website angezeigter Preis ist eine unverbindliche Preisindikation, solange kein individueller Buchungsvorschlag und keine Auftragsbestätigung vorliegen.
Die konkrete Zahlungsstaffel und die Fälligkeit ergeben sich aus dem Buchungsvorschlag, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Soweit ad.letics eine erste Teilrechnung stellt, beträgt die erste Teilzahlung grundsätzlich mindestens 50 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung, sofern individuell nichts anderes festgelegt ist.
Die vollständige Gesamtvergütung muss spätestens sechs Wochen vor dem ersten Einsatztag bei ad.letics eingegangen sein. Wird der Vertrag weniger als sechs Wochen vor dem ersten Einsatztag geschlossen, ist die Gesamtvergütung zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig.
Das Ausbleiben einer Zahlung führt nicht automatisch zur Beendigung des Vertrags. ad.letics bleibt berechtigt, die vereinbarte Leistung zu erbringen und die fällige Vergütung geltend zu machen. Gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsvorschriften. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geltend gemachter Verzugsschaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Der Kunde hat alle für Planung und Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Veranstaltungsort, Zufahrt, Einsatzfläche, Einsatzzeiten, Ansprechpartner vor Ort, Zugangsbeschränkungen und gebuchte Module.
Der Kunde stellt auf eigene Verantwortung sicher, dass der Einsatz am Veranstaltungsort zulässig ist und die erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen des Eigentümers, Zufahrtsberechtigungen, Stellflächen und Sicherheitsvoraussetzungen vorliegen.
Der Einsatzort muss mit dem gebuchten Fahrzeug rechtzeitig und gefahrlos erreichbar sein. Der Kunde hat ad.letics vor Vertragsschluss insbesondere über Höhen-, Breiten- oder Gewichtsbeschränkungen, Treppen, enge Durchfahrten, Umwelt- oder Zufahrtszonen, Bodenverhältnisse, Ladewege und sonstige Hindernisse zu informieren.
Der Kunde stellt eine ausreichend große, ebene, tragfähige und sichere Stell- beziehungsweise Einsatzfläche bereit. Bei einem Einsatz in Innenräumen müssen Zufahrt, Bodenbelastbarkeit, Fluchtwege, Brandschutz und sonstige Gebäuderegeln den Einsatz zulassen.
Soweit für das gebuchte Fahrzeug oder Modul erforderlich, stellt der Kunde einen funktionsfähigen und ausreichend abgesicherten Stromanschluss in zumutbarer Entfernung bereit. Konkrete technische Anforderungen ergeben sich aus dem Buchungsvorschlag oder den vorab übermittelten Einsatzhinweisen.
Kann die Leistung wegen einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Genehmigung, ungeeigneten Fläche, nicht nutzbaren Zufahrt, fehlenden Stromversorgung, verspäteten Zugangseröffnung oder sonstigen Verletzung einer Mitwirkungspflicht nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, behält ad.letics den Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Der Kunde hat eine entscheidungsbefugte und während des Einsatzes erreichbare Kontaktperson zu benennen.
Den Sicherheits- und Bedienungsanweisungen des eingesetzten ad.letics-Personals ist Folge zu leisten.
ad.letics darf einzelne Personen von der Nutzung ausschließen oder den Einsatz vorübergehend unterbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Personen, Fahrzeug, Technik oder Veranstaltung bestehen. Dies gilt insbesondere bei aggressivem Verhalten, erheblicher Alkoholisierung, erkennbarer Beeinträchtigung durch andere Rauschmittel, vorsätzlicher Fehlbedienung, Belästigungen oder wiederholter Missachtung von Anweisungen.
Ist eine Fortsetzung unzumutbar oder nicht sicher möglich, darf ad.letics den Einsatz abbrechen. Beruht der Abbruch auf einem vom Kunden, seinen Mitarbeitenden, Beauftragten oder rechtlich zurechenbaren Veranstaltungsteilnehmern zu vertretenden Umstand, bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Gesetzliche Ansprüche gegen die unmittelbar handelnde Person bleiben unberührt.
Geringfügige Verzögerungen, insbesondere aufgrund nicht vorhersehbarer Verkehrsstörungen, kurzfristiger Sicherheitsprüfungen oder örtlicher Einweisung, stellen keinen wesentlichen Mangel dar. ad.letics wird den Kunden unverzüglich informieren und die ausgefallene Zeit nach Möglichkeit im unmittelbaren Anschluss nachholen.
Ist ein Einsatz im Freien vereinbart, kann er grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung stattfinden, soweit ein sicherer Betrieb möglich ist.
Bei konkreter Gefahr für Personen, Fahrzeug oder Technik, insbesondere durch Gewitter, Sturm, Hochwasser, Eis, unzureichende Bodenverhältnisse oder behördliche Anordnungen, darf ad.letics den Aufbau oder Betrieb unterbrechen, verlegen oder abbrechen. Die Parteien sollen vorrangig eine zumutbare Verlegung in einen geschützten Bereich oder eine zeitliche Anpassung vereinbaren.
Für Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von keiner Partei zu vertretende, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden sich unverzüglich informieren und an einer zumutbaren Ersatzlösung mitwirken.
Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr vermeidbare, nachgewiesene Aufwendungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten. Weitergehende Rechte, insbesondere bei dauerhafter Unmöglichkeit, bleiben unberührt.
Ist das konkret vorgesehene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, einer Sicherheitsbeeinträchtigung, unvorhersehbaren Reparatur, behördlichen Maßnahme oder eines vergleichbaren Umstands nicht einsetzbar, darf ad.letics ein gleichwertiges anderes Fahrzeug aus der Flotte bereitstellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Abweichungen insbesondere bei Farbe, Baujahr, Ausstattung oder Gestaltung des Ersatzfahrzeugs sind zulässig, soweit die wesentlichen Funktionen, die gebuchten Module und der vereinbarte Veranstaltungszweck erhalten bleiben und die betreffende Eigenschaft nicht ausdrücklich als wesentliche Vertragsgrundlage vereinbart wurde.
Kann weder das gebuchte noch ein zumutbares Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden, wird eine für die nicht erbrachte Leistung bereits gezahlte Vergütung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 20 dieser AGB und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Technisch oder organisatorisch erforderliche Änderungen an einzelnen Modulen sind zulässig, wenn sie den vereinbarten Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, seine Beschäftigten, Beauftragten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen schuldhaft an Fahrzeugen, Technik, Requisiten oder sonstiger Ausstattung verursachen.
Für Schäden durch Veranstaltungsteilnehmer haftet der Kunde nur, soweit ihm deren Verhalten rechtlich zuzurechnen ist oder der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung eigener Organisations-, Auswahl-, Aufsichts-, Schutz- oder Mitwirkungspflichten beruht.
Der Kunde hat ad.letics bei der Feststellung des Sachverhalts und – soweit rechtlich zulässig – bei der Identifizierung einer unmittelbar schädigenden Person zu unterstützen.
Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist nicht zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Soweit Fotos im Rahmen der gebuchten Leistung erstellt werden, erhält die jeweils berechtigte Person an den ihr bereitgestellten Aufnahmen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Für Unternehmer richtet sich der zulässige geschäftliche Nutzungsumfang nach dem Buchungsvorschlag beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Rechte abgebildeter Personen, Urheber-, Marken-, Haus-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter bleiben unberührt. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit einer von ihm veranlassten Veröffentlichung, Weitergabe oder werblichen Nutzung selbst verantwortlich.
Rohdaten, Bearbeitungsdateien, Vorlagen, Software, Layouts und sonstige Produktionsmittel verbleiben bei ad.letics, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
ad.letics darf Aufnahmen, auf denen keine natürliche Person direkt oder indirekt identifizierbar ist und keine vertraulichen oder geschützten Inhalte erkennbar sind, für eigene Dokumentations- und Werbezwecke nutzen.
Eine Nutzung von Aufnahmen mit erkennbaren Personen zu eigenen Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der jeweils abgebildeten Person. Eine Zustimmung des Auftraggebers ersetzt die Einwilligung der abgebildeten Person nicht.
KI-bearbeitete Bilder werden von ad.letics grundsätzlich nicht für eigene Werbezwecke verwendet.
Die Online-Galerie ist nur geschuldet, wenn sie als Zusatzmodul ausdrücklich gebucht wurde.
Grundsätzlich erhält jede abgebildete Person über einen individuellen QR-Code beziehungsweise Zugangstoken ausschließlich Zugriff auf das dem jeweiligen Ausdruck zugeordnete Bild. Wer den QR-Code oder Token besitzt, kann auf das zugehörige Bild zugreifen. Der Empfänger hat den Zugang daher vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen.
Ein Gesamtzugang zu allen für eine Veranstaltung bereitgestellten Bildern wird nicht automatisch eingerichtet. Er kann nur nach individueller Absprache und unter Berücksichtigung der hierfür erforderlichen Datenschutz- und Berechtigungsvoraussetzungen freigeschaltet werden.
Die Bilder sind grundsätzlich 60 Tage ab ihrer Bereitstellung abrufbar. Der Kunde und die jeweils berechtigten Personen sind für den rechtzeitigen Download und eine eigene Sicherung verantwortlich.
Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist werden die Bilder aus den aktiven Systemen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Rechtsverteidigungsgründe entgegenstehen. Sicherungskopien werden im Rahmen des festgelegten Backup-Zyklus überschrieben.
Nach Löschung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung, erneute Bereitstellung oder Herausgabe der Bilddateien.
Der Kunde und sonstige Empfänger sind für die Rechtmäßigkeit einer von ihnen vorgenommenen Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstigen Verwendung heruntergeladener Bilder selbst verantwortlich. Die eigene datenschutzrechtliche Verantwortung von ad.letics für von ad.letics vorgenommene Verarbeitungen bleibt unberührt.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Galerie wird nicht garantiert. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und kurzfristige technische Störungen bleiben vorbehalten. Gesetzliche Rechte bei einer erheblichen oder dauerhaften Leistungsstörung bleiben unberührt.
Eine KI-Bildbearbeitung erfolgt nur, wenn das entsprechende Zusatzmodul gebucht und von der jeweils abgebildeten Person aktiv genutzt wurde.
Für die KI-Bearbeitung müssen sowohl das Ausgangsfoto als auch das erzeugte beziehungsweise bearbeitete Ergebnis technisch verarbeitet und vorübergehend gespeichert werden.
Vor der Nutzung wird auf die KI-Verarbeitung, den eingesetzten Dienst, die wesentlichen Datenverarbeitungen und die Kennzeichnung des Ergebnisses hingewiesen. Bei Gruppenaufnahmen darf die KI-Funktion nur genutzt werden, wenn alle erkennbaren Personen zugestimmt haben. Bei minderjährigen Personen ist die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten sicherzustellen.
Der Kunde unterstützt ad.letics dabei, die Gäste rechtzeitig über die Funktionsweise zu informieren und eine freiwillige Entscheidung zu ermöglichen. Die rechtliche Verantwortung von ad.letics für eigene Verarbeitungsvorgänge wird hierdurch nicht ausgeschlossen oder auf den Kunden verlagert.
KI-bearbeitete Ergebnisse können sichtbar oder maschinenlesbar als KI-generiert beziehungsweise KI-bearbeitet gekennzeichnet werden. Solche Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt oder verfälscht werden, soweit gesetzliche oder vertragliche Transparenzpflichten bestehen.
ad.letics übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein KI-generiertes oder KI-bearbeitetes Ergebnis eigenständigen urheberrechtlichen Schutz genießt, exklusiv genutzt werden kann oder frei von zufälligen Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken, Personen oder Gestaltungen ist.
Soweit an einem KI-Ergebnis übertragbare Rechte entstehen und ad.letics darüber verfügen darf, erhält der berechtigte Empfänger ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des gebuchten Zwecks. Rechte abgebildeter Personen und sonstiger Dritter bleiben unberührt.
Ausgangsfotos und KI-Ergebnisse werden bei ad.letics grundsätzlich spätestens 30 Tage nach der Veranstaltung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Rechtsverteidigungsgründe entgegenstehen. Für die Verarbeitung beim technischen KI-Anbieter gelten ergänzend die Datenschutzhinweise.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von ad.letics und dem Datenschutzhinweis am Foto-Bulli.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ad.letics die vereinbarten Datenschutzhinweise gut sichtbar am Einsatzort anbringen und die Bedienoberfläche mit den erforderlichen Hinweisen betreiben kann.
Der Kunde informiert die Veranstaltungsteilnehmer im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten vorab darüber, dass ein Foto-Bulli eingesetzt wird und welche optionalen Funktionen – insbesondere Online-Galerie und KI-Bildbearbeitung – angeboten werden.
Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen und den gesetzlichen Vorgaben. Durch diese AGB wird weder automatisch eine Auftragsverarbeitung noch eine gemeinsame Verantwortlichkeit begründet. Soweit für eine konkrete Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 26 oder Art. 28 DSGVO erforderlich ist, muss diese vor Beginn der betreffenden Verarbeitung gesondert geschlossen werden.
Ohne gesonderte Vereinbarung verarbeitet ad.letics personenbezogene Daten im Rahmen der von ad.letics bestimmten Betriebs-, Sicherheits-, Galerie- und KI-Prozesse in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.
Der Kunde kann den Auftrag vor dem ersten Einsatztag in Textform stornieren. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Stornierung bei ad.letics.
Soweit ad.letics die Stornierung nicht zu vertreten hat, kann ad.letics anstelle einer konkreten Abrechnung folgende pauschalierte Ausfallentschädigung verlangen:
Die Prozentsätze bezeichnen den Höchstbetrag der jeweiligen Pauschale. Gesondert ausgewiesene Reise-, Übernachtungs-, Maut-, Park- und verbrauchsabhängige Kosten, die infolge der Stornierung nicht anfallen, werden nicht berechnet. Ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Belegung werden angerechnet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ad.letics kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Insbesondere kann der Kunde nachweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden oder eine Ersatzbelegung möglich war beziehungsweise erfolgt ist.
ad.letics bleibt berechtigt, anstelle der Pauschale den konkreten gesetzlichen Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch abzurechnen. Eine doppelte Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Anspruch angerechnet. Ein darüber hinausgehendes Guthaben wird erstattet.
Werden nur einzelne Fahrzeuge oder Zusatzmodule storniert und ist eine Teilleistung sinnvoll möglich, wird die Pauschale nur auf die Vergütung der stornierten Leistungsbestandteile angewandt.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
Eine Verlegung des Veranstaltungstermins, Einsatzorts oder wesentlicher Leistungsbestandteile bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Soweit ad.letics einer Umbuchung zustimmt, können Mehrkosten und bereits entstandene, nicht mehr nutzbare Aufwendungen berechnet werden.
Kommt keine Umbuchungsvereinbarung zustande und hält der Kunde am ursprünglichen Termin nicht fest, gelten die Stornierungsregelungen des § 15.
Der Kunde soll erkennbare Störungen unverzüglich während des Einsatzes an das anwesende Personal oder die benannte Kontaktstelle melden, damit ad.letics nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann.
ad.letics ist zunächst Gelegenheit zu geben, eine Störung innerhalb angemessener Zeit zu beheben oder eine zumutbare Ersatzlösung bereitzustellen, soweit dies nach Art der Störung und verbleibender Einsatzzeit möglich ist.
Gesetzliche Mängel- und Leistungsstörungsrechte bleiben unberührt.
Für Verbraucher gilt: Das Unterlassen einer sofortigen Mitteilung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Offen erkennbare Beanstandungen sollen innerhalb von sieben Werktagen nach dem Einsatz, verdeckte Beanstandungen innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Ein Rechtsverlust tritt nur ein, soweit dies gesetzlich zulässig ist und ad.letics bei rechtzeitiger Anzeige noch hätte abhelfen oder den Schaden mindern können. § 377 HGB bleibt, soweit auf einen einzelnen Lieferbestandteil anwendbar, unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen einfacher Mängel, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommener Garantie, zwingender gesetzlicher Haftung oder für Rückgriffsansprüche, soweit deren Verkürzung unzulässig ist.
Soweit der Kunde Logos, Texte, Grafiken, Marken, Vorlagen, Musikdateien oder sonstige Inhalte zur Gestaltung oder Nutzung bereitstellt, versichert er, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen.
Der Kunde stellt ad.letics von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. ad.letics wird den Kunden unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
Diese Regelung erfasst nicht Inhalte, die ad.letics selbst auswählt oder bereitstellt.
ad.letics haftet unbeschränkt:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von ad.letics.
Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl gelungener Aufnahmen, einen bestimmten subjektiven Gestaltungseindruck oder eine völlig störungsfreie Internet-, KI- oder Galerieverfügbarkeit wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Bei Verträgen über die Bereitstellung des Vintage Foto Bulli und über Zusatzleistungen, die für einen bestimmten Veranstaltungstermin gebucht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, da der Vertrag Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vorsieht und für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum bestimmt.
Vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten sowie gesetzliche Rechte bei Mängeln, Pflichtverletzungen, Unmöglichkeit oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
Werden ausnahmsweise Leistungen vereinbart, die nicht unter die gesetzliche Ausnahme fallen, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und – soweit erforderlich – ein Muster-Widerrufsformular.
Die ad.letics GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. ad.letics bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Gegenüber Unternehmern gelten die im Buchungsvorschlag ausgewiesenen Preise grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Vertragssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, bei denen die geänderte Fassung vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Maßgeblich ist die dem konkreten Buchungsauftrag zugrunde gelegte und archivierte Fassung.